Teilnehmergebühr: 240 €
Bei diesem Kurs haben die Teilnehmer die Möglichkeit, die alle zwei Jahre für die Abrechnung der EBM-Ziffern zur Hörgeräteverordnung geforderten sieben Fortbildungspunkte gemäß den Vorgaben der QS-Vereinbarung zur Hörgeräteversorgung nach § 135 Abs. 2 SGB V an einem Tag zu erwerben. Der Kurs umfasst die Grundlagen zur audiologischen Diagnostik bei der Verordnung von Hörhilfen und stellt die vorgegebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor. Im zweiten Kursteil geht es um das Thema Cochlea-Implantation. Dabei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, praktische Erfahrungen auszutauschen und in einer interaktiven Diskussion von Fallbeispielen die CI-Versorgung näher kennenzulernen. Nach der zweiten Kurspause stehen unter anderem die apparative Versorgung von Tinnitus und die Möglichkeiten und Grenzen der In-Ear-Versorgung auf dem Programm. Am Ende folgt eine weitere interaktive Falldiskussion. Der Kurs ist Teil des Curriculums zur Zertifizierung Audiologe/Neurootologe des HNO-Berufsverbandes.
09:00 – 09:30 Uhr
Audiologische Diagnostik bei der Verordnung technischer Hörhilfen
09:30 – 10:30 Uhr
Qualitätssicherung in der Hörgeräteversorgung
10:30 – 11:00 Uhr
Pause
11:00 – 12:00 Uhr
Die Cochlea-Implantation: Indikation, Rehabilitation und praktische Beispiele
12:00 – 13:00 Uhr
Praktische Erfahrungen mit implantierbaren Hörsystemen und interaktive Diskussion mit Fallbeispielen
13:00 – 13:30 Uhr
Pause
13:30 – 14:00 Uhr
OAE und BERA, AABR und ASSR – Bedeutung bei der Hörgeräteversorgung im Kindes- und Erwachsenenalter
14:00 – 14:45 Uhr
Apparative Versorgung bei Tinnitus
14:45 – 15:30 Uhr
Möglichkeiten und Grenzen der Im-Ohr-Versorgung
15:30 – 16:00 Uhr
Pause
16:00 – 17:00 Uhr
Interaktive Falldiskussion bei Patienten mit Hörstörungen und Indikationen zur Hörgeräteverordnung
17:00 – 17:30 Uhr
Lernerfolgskontrolle und Evaluation